Montag, 1. Juni 2015

Genderpolitik, 01. Juni 2015:


Ungehorsam gehört bestraft

Seit Jahren versuchen wir uns endlich gut zu benehmen. Überall wurde ein großes I eingefügt, wo es notwendig erschien. Aus Studenten wurden StudentInnen, aus Wissenschaftlern WissenschaftlerInnen und aus Sandlern SandlerInnen. Denn – wie ich aus zuverlässigen Quellen erfahren habe – besteht die Menschheit aus Männern und Frauen, und von den Frauen gibt es einige, manche sagen mehr als die Hälfte zählen sich dazu. Aber selbst, wenn es eine Minderheit wäre, wir schützen Minderheiten, wie es sich gehört. Genauso wie Mehrheiten. Es kann nicht länger angehen, dass Frauen wie Dreck unter den Teppich gekehrt werden. Dass es im richtigen Leben passiert, nun, das können wir nicht beeinflussen, aber zumindest verbal lassen wir das nicht mehr zu. Denn Wirklichkeiten schaffen Worte, heißt es, oder so ähnlich, aber Sie wissen eh was ich meine, und deshalb wurde diese Sprachregelung eingeführt.

Wir haben uns auf die Fahnen geschrieben Frauen aus der Unsichtbarkeit in die Sichtbarkeit zu führen. Wozu das auch immer gut sein soll, es muss so sein, sonst krieg ich heute kein ordentliches Abendessen. Natürlich haben wir mit Widerstand gerechnet gegen solche gravierenden Veränderungen. Den gibt es immer. Aber mit der Zeit, da haben sich die Menschen immer noch an alles gewöhnt, wie an die lückenlose Überwachung oder den Untergang der Privatsphäre. Das war sogar viel leichter durchzusetzen, doch gegen die geschlechtsneutralen Formulierungen, da sträuben sie sich alle. Bis jetzt haben wir es im Guten probiert, doch wir mussten erleben, dass das nicht goutiert wird. Deshalb ist es an der Zeit quasi den zweiten Gang einzulegen und Missachtung mit Strafe zu belegen.

Angefangen wird dabei an den Fachhochschulen, denn gerade die zukünftigen Akademiker sind Meinungsmacher. Sie müssen mit gutem Beispiel vorangehen. So wird die ordnungsgemäße Einhaltung der richtigen Diktion ein Teil der Beurteilung der Abschlussarbeit respektive Abschlussprüfung. Wird diese Vorgabe übergangen, so ist die Arbeit bzw. die Prüfung als negativ zu beurteilen. Sobald sich das eingebürgert haben wird, dehnen wir die Strafmaßnahmen auch auf die Universitäten, die Schulen bis hin zu den Kindergärten aus. In Letzteren fällt zwar die Schriftlichkeit weg, da diese kleinen Menschen noch nicht schreiben können, wie mir gesagt wurde, aber es ist aus ihrem Verhalten und ihren verbalen Äußerungen zu entnehmen. Wenn dies immer noch nichts fruchten sollte – was ich allerdings stark bezweifle – dann schalten wir hoch in den dritten Gang und versehen notorische Wiederholungstäter mit Freiheitsstrafen und der Auferlegung sozialer Dienste. Auch dies ist als rein pädagogische Maßnahme zu sehen, denn dann werden die Missetäter endlich verstehen, was für einen Schaden sie dem gesamten Sozialgefüge mit ihrer Sturheit zufügen. Und wenn das alles noch nichts nützt, dann kommen die immer noch Straffälligen wahlweise zur Fremdenlegion oder eine Woche in die Wohngemeinschaft der zukünftigen Topmodels, denn dort lernen sie Respekt vor der Würde der Frau, ihrer Grazie, Ästhetik, doch vor allem ihren mentalen Fähigkeiten. Spätestens dann werden sie nie wieder darauf vergessen, in ein Nomen gehört ein Binnen-I. Notfalls einmal zu viel als einmal zu wenig.

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