Voraussetzung: Am Leben zu sein!
Sozialleistungen werden immer wieder missbraucht. Das
bedeutet, dass es Menschen gibt, die derer gar nicht bedürfen und sie dennoch
einstreifen. Um dies möglich zu machen, müssen diese Menschen ein ganz
furchtbares Verbrechen begehen, nämlich den Staat zu belügen. Den Staat! Unser
aller Vater! Das muss man sich mal in Ruhe überlegen, was das bedeutet. Ist es
schon schrecklich genug den eigenen, den leiblichen Vater zu hintergehen, und
damit auf lange Sicht eine der engsten Beziehungen auszuhöhlen und zu
untergraben, so wiegt dies noch viel mehr. Denn hierbei wird nicht einfach nur
der eigene Vater belogen und hintergangen, sondern unser aller Vater. Es geht
um ein Vergehen gegenüber Vater Staat! Um dies zu unterbinden wurde zunächst an
das Gerechtigkeitsempfinden der Menschen appelliert, aber es nutzte nichts. Es
wurde ihnen auch eingehämmert, einfach dem Beispiel des Vaters Staat zu folgen,
was die Seriosität, die Gewissenhaftigkeit und die Wahrhaftigkeit betrifft,
doch dann gingen die Betrugsfälle sogar noch in die Höhe, warum auch immer.
Sogar vor offensichtlichem Betrug wurde nicht zurückgeschreckt, wobei das
Sich-in-alte-Lumpen hüllen und Verwahrlosen das Harmloseste war. Manche
schreckten nicht einmal davor zurück, ihre Wohnung aufzugeben um fürderhin auf
der Straße zu leben, nur um den Betrug fortsetzen zu können. Aber das
Allerübelste war Tote einzuspannen um an das Geld heranzukommen. Deshalb werden
nun wirklich drastische Maßnahmen ergriffen.
Jeder, der fürderhin irgendwelche Sozialleistungen in
Empfang nimmt oder dies auch nur zu tun gedenkt, muss zunächst nachweisen, dass
er lebt. Dies gilt vor allem für alte, schwerstkranke und behinderte Menschen.
Sie haben sich mit sofortiger Wirkung am Amt zu melden, persönlich zu
erscheinen, um sich ihre Lebensbestätigung abzuholen. Ausreden kann es keine
geben, denn das ist alles was erforderlich ist. Bis auf einen Ausweis, dass man
nachweisen kann, dass man derjenige ist, der zu sein man vorgibt. Am besten
bringt man auch noch einen Leumund mit, der wiederum sich selbst auszuweisen
hat, neben einem polizeilichen Führungszeugnis, das nicht älter als 24 Stunden
ist. Das ist zwar nicht vorgeschrieben, erspart Ihnen und dem Beamten
allerdings ein langwieriges Verhör. Diese Lebensbescheinigung muss jede Woche
erneuert werden, was sowieso schon sehr kulant ist, da innerhalb einer Woche
viel passieren kann. Aber am besten wird es sein, Sie erneuern diese bereits
nach vier Tagen, denn unsere Beamten haben auch etwas anderes zu tun als sich
um Ihr Leben zu kümmern, und trotz der erweiterten Öffnungszeiten für den
Personenverkehr von derzeit einer auf eineinhalb Stunden, zeigt die Erfahrung,
dass es zu Verzögerungen in der Abwicklung kommen kann, zumal dann, wenn die
Antragssteller schlecht auf diesen Termin vorbereitet sind. Es kann nicht oft
genug wiederholt werden, lesen Sie und befolgen Sie! Dann ersparen Sie uns sehr
viel Ärger und Arbeit.
Der zweite Schritt, sobald zweifelsfrei feststeht, dass Sie
Leben, besteht im Nachweise einer besonderen Bedürftigkeit. Dabei können Sie
Ihrer Phantasie freien Lauf lassen. Es gibt keine Vorgaben, außer, dass Ihre
Angaben glaubhaft sein müssen und natürlich durch völlige Offenlegung ihres
gesamten Lebens. Das ist das Mindeste, was sich ein guter Vater von seinen
Kindern erwarten kann, obwohl sich das bald von selbst erledigt haben wird,
denn in Kürze ist die völlige Durchleuchtung Praxis. Damit erspart sich der Staatsbürger
vieles, und den Beamten noch mehr. Dann wird es heißen: Nie mehr Missbrauch –
nie mehr Klientenverkehr!
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